Radtour – Thema Ausgleichsflächen

Nach dem Bundesnaturschutzgesetzt ist es verboten die Umwelt insgesamt zu schädigen, d.h. immer wenn Natur vernichtet wird, muss ein Ausgleich an anderer Stelle geschaffen werden.  Mit sogenannten Öko-Konten können die Maßnahmen zur Kompensation örtlich und zeitlich von der Baumaßnahme entkoppelt werden. [1]

Welche Flächen im Wald von Herzogenaurach für die Kompensation der Neubauten in der Stadt aufgeforstet und betreut werden, wurde uns heute von der Försterin Heike Grumann gezeigt. Eine der Flächen (siehe Foto) war früher eine Wiese, die jetzt mit Bäumen aufgeforstet wird. Dass eine Aufforstung einer Wiese, die immer schon wertvollen Mutterboden enthalten hat, mit der Vernichtung von Mutterboden z.B. beim Neubau von Straßen verrechnet werden kann, ist nach den gesetzlichen Regelungen zulässig. Wie auf dem Bild zu sehen, ist die Aufforstung, die schon 2014 begonnen wurde, nicht im geplanten Umfang gelungen. Das lag nicht zuletzt an den trockenen und viel zu warmen letzten Jahren. Nur die Bäume, die im Schatten des Waldrands liegen, sind nicht vertrocknet. Trotzdem darf die Stadt bauen und Mutterboden vernichten, der CO2 bindet.

Die Radtour wurde von unserer Stadträtin Retta Müller-Schimmel organisiert. Mit dabei waren Christian Zwanziger (MdL Bayern) und Manfred Bachmayer (stellvertretender Landrat).

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Eingriffsregelung_in_Deutschland